Friedhöfe - Bestattungswesen

Im Gemeindegebiet Heldenstein gibt es 4 Friedhöfe, davon 3 kirchliche und 1 gemeindlicher Friedhof.

Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft

Kirchenfriedhof Heldenstein
Kirchenfriedhof Weidenbach
Kirchenfriedhof Lauterbach

Ansprechpartner f. nähere Auskünfte
Pfarramt Ampfing
Mühldorfer Str. 8
84539 Ampfing
Telefon 08636/9822-0 - Hr. Erfurt
Telefax 08636/6254
e-Mail pv-ampfing@erzbistum-muenchen.de

Friedhöfe in gemeindlicher Trägerschaft

Rupertifriedhof Heldenstein, Lauterbacher Strasse

Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Heldenstein
Frau Legler
Tel.: 08636/9823-14

Aufgrund der Ausweisung von neuen Baugebieten in Heldenstein Anfang der 70-Jahre entschloss sich der Gemeinderat, 1973 einen gemeindlichen Friedhof an der Lauterbacher Straße zu errichten. Im Mai 1974 wurde der Friedhof fertig gestellt und seiner Bestimmung übergeben.
Der Namen "Rupertifriedhof" stammt von dem Patron der Pfarrkirche Heldenstein, dem Hl. Rupert.
Im Jahr 2008 wurde die Möglichkeit der Urnenbestattung geschaffen.

Der Friedhof besteht aus rund 300 Grabplätzen in drei verschiedenen Kategorien, sowie Urnennischen:

Einzelgrab der Gruppe I
(grundsätzlich darf nur eine Person innerhalb der vorgeschriebenen Ruhefrist bestattet werden)

Familiengrab der Gruppe II (Doppelgrab)
(grundsätzlich dürfen nur zwei Personen innerhalb der vorgeschriebenen Ruhefrist bestattet werden)

Familiengrab der Gruppe III (Dreifachgrab)
(grundsätzlich dürfen nur drei Personen innerhalb der vorgeschriebenen Ruhefrist bestattet werden)
Urnennieschen
(grundsätzlich dürfen zwei Personen innerhalb der vorgeschriebenen Ruhefrist bestattet werden)
Urnengräber


Grabgebühren
(nach der derzeit gültigen Friedhofssatzung)

Beim Erwerb des Benutzungsrechts an Grabplätzen ist die Grabgebühr für die Dauer einer Ruhefrist (15 Jahre) in einer Summe zu zahlen.

Die Grabgebühr beträgt für ein(e)

Einzelgrab der Gruppe I: 28,-- EUR pro Jahr (insgesamt 420,-- EUR)
Familiengrab der Gruppe II: 42,-- EUR pro Jahr (insgesamt 630,-- EUR)
Familiengrab der Gruppe III: 70,-- EUR pro Jahr (insgesamt 1.050,-- EUR)
Urnennische: 42,-- EUR pro Jahr (insgesamt 630,-- EUR)
Urnengräber: 42,-- EUR pro Jahr (insgesamt 630,-- EUR)

Laut Friedhofssatzung dürfen im Rupertifriedhof Heldenstein nur Heldensteiner Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörige beigesetzt werden!

Ansprechpartner im Trauerfall

Katholische Pfarrgemeinde Heldenstein:
St.-Martin-Str. 3, 84539 Ampfing
Telefon 08636/9822-0


Evangelische Pfarrgmeinde
Pfarrerin Gundi Krischock
84539 Ampfing
Telefon 08636/695704
e-Mail g.krischock@web.de