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Eindämmung des Corona-Virus
Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist Vermeidung von Sozialkontakten. Die Bürgermeisterin Hansmeier und Bürgermeister Greilmeier appellieren deshalb an die Bürger der Gemeinden Heldenstein und Rattenkirchen ihre Besuche im Rathaus auf absolut notwendige Fälle zu beschränken. „Wir müssen unseren Parteiverkehr in den nächsten Tagen leider erheblich beschränken. Dies tun wir zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger, um die Verbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen. Bitte sehen Sie derzeit von Besuchen im Rathaus ab und kontaktieren Sie uns zunächst telefonisch oder per E-Mail.“
Online-Registrierung im Impfzentrum
Online-Registrierung im Impfzentrum
Corona-Ampel für Bayern
Aktuelle Zahlen bezüglich der Coronapandemie
Aktuelle ZahlenAllgemeine Informationen
Bis auf Weiteres müssen an Wertstoffhöfen zwingend FFP2-Masken getragen werden.
Dies gilt sowohl für die Mitarbeiter, wie auch für die Bürger/innen.
Die Verwaltung der VG Heldenstein darf ebenfalls nur mit FFP2-Masken betreten werden.
Corona-Pandemie / Infektionslage weiter sehr angespannt / FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ab 18. Januar
Die Infektionslage aufgrund der Corona-Pandemie ist in Bayern und Deutschland weiter sehr angespannt. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben leider noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Ziel ist, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachverfolgung von Infektionswegen gewährleistet. Aktuell besonders besorgniserregend ist das Auftreten stark ansteckender Virusmutationen in einigen Ländern, deren Eintrag und Verbreitung in Bayern und Deutschland vermieden werden muss.
Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat daher heute eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen.
Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahme zum 01.03.2021
Begründung zur Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 01.03.2021
11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 09.12.2020
Informationen für Reiserückkehrer
Betriebs- und Veranstaltungsverbot
Änderung der Allgemeinverfügung Betriebs- und Veranstaltungsverbot
Eingeschränkter Dienstbetrieb im LRA Mühldorf
Häufig gestellte Fragen zur Kinderbetreuung
Unser Soziales Bayern - Hilfsprojekte
Abfallentsorgung und Wertstoffhöfe im Landkreis
Gewährleistung der Abfallentsorgung