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Kläranlage - Abwasserentsorgung
Kläranlage Heldenstein
Adresse:
Harting
84431 Heldenstein
Tel.: 08636/5958 (nur vormittag)
oder bei der Gemeindeverwaltung
Tel.: 08636/9823-0
Klärwärter: Sebastian Völkl
Bevor die heutige Kläranlage in Betrieb genommen wurde, wurden die Abwässer in die Erdklärbecken in Heldenstein und Lauterbach, oder in die jeweiligen 3-Kammern-Ausfaulgruben der einzelnen Anwesen, geleitet.
Mit dem Bau der mechanisch-biologischen Kläranlage Heldenstein wurde 1983 begonnen. Endgültig fertig gestellt wurde sie im Jahr 1987.
Die Kläranlage besteht aus
Feinrechen: Der Feinrechen trennt das Rechengut (Müll, z.B. Papier) vom Abwasser und wird anschließend gepresst.
Sandfang:
Nach dem Feinrechen fließt das Abwasser in den kegelförmigen Sandfang Sand, Kies usw. setzt sich ab.
Belebungsbecken:
Im Belebungsbecken werden die Abwässer von bio-logischen Bakterien zersetzt.
Nachklärbecken:
Im Nachklärbecken setzt sich Schlamm ab, das gereinigte Wasser fließt über den Flurkanal in die Isen.
Eindicker:
Aus dem abgesetzten Schlamm vom Nachklärbecken wird im Eindicker nochmals Wasser entzogen. Das Wasser fließt ins Belebungsbecken zurück.
Schlammspeicher:
Der Schlamm aus dem Eindicker wird in den Schlammspeicher gepumpt und dort gelagert.
Die Größen der Kläranlagen werden in Einwohnergleichwerten (EGW) gemessen.
Größe der Kläranlage Heldenstein: 4 999 EGW
angeschlossen (Stand 31.12.02): 3 816 EGW *)
*) bei der Zahl der angeschlossenen EGW wurden für die Abwässer der Metzgerei Stanner, Weidenbach, 1 000 EGW berechnet.
Das Kanalnetz
Im Jahr 2002 wurden als bisher letzte Anwesen die Weiler Glatzberg, Attenberg, Ziehberg, Goldau, Dillisheim sowie je ein Anwesen an der Bergstraße/Haigerloh und in Söllerstadt an den Kanal angeschlossen.
Somit sind nun ca. 95 % der Anwesen der Gemeinde Heldenstein an das Kanalnetz und damit auch an die Kläranlage angeschlossen.
Die Länge des Kanalnetzes beträgt rund 33 000 m.
Abwassergebühren
(nach der derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung)
Die Abwassergebühren betragen derzeit 1,59 € pro m³ verbrauchtem Wasser, zuzüglich Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,44 € je m² angeshlossener Grundstücksfläche.
Die angeschlossene Grundstücksfläche bemisst sich nach der bebauten, überbauten, befestigten, vollversiegelten oder teilversiegelten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser unmittelbar in das gemeindliche Kanalnetz abfließen kann.