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Eheschließungen

Eheschließung anmelden

Eheschließende müssen die Eheschließung beim örtlich zuständigen Standesamt anzeigen. Bestehen unterschiedlich Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter, Sie die Eheschließung anmelden möchten. 

Für die Anmeldung müssen beide persönlich beim Standesamt vorsprechen. In Ausnahmefällen kann der Partner schriftlich ermächtigt werden, die Anmeldung in seinem Namen vorzunehmen. Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzung für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür Fragen an die Eheschließenden stellen. 

Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen. Die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen erfahren Sie beim zuständigen Standesamt. 

Das für die Gemeinde Heldenstein zuständige Standesamt ist das Standesamt in Ampfing.

Die standesamtliche Trauung selbst kann hier in der Gemeinde Heldenstein oder an einen anderen Ort in Deutschland stattfinden. Die Unterlagen werden an die jeweiligen Orte weitergeleitet. 

In Heldenstein wird die Trauung durch die erste Bürgermeisterin Antonia Hansmeier vollzogen. 

Terminvereinbarung unter:

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