Verkehr
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Bei Eingriffen in den Straßenverkehr
Baustellen oder Veranstaltungen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und entsprechend beschildert werden. Hierzu muss sich der Bauleiter bzw. der Veranstalter frühzeitig und vor Beginn des Vorhabens an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
In diesen Fällen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen. Mit dieser Anordnung werden weitere Stellen wie z.B. das Landratsamt, Rettungsdienste usw. über die Verkehrsbehinderung informiert und, falls nötig, eine entsprechende Beschilderung aufgebaut.
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