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Jagd & Fischerei

Fischereischein und Fischereiabgabe 

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

Der Fischereischein kann bei der für Sie örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragt werden. Dieser kann als Jahresfischereischein, für einen Zeitraum von 5 Jahren oder auf Lebenszeit ausgestellt werden. 

Für die Beantragung benötigen Sie: 

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Führungszeugnis 
  • bei Minderjährigen die Einwilligung der Sorgeberechtigten

Für Jugendliche besteht die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu beantragen. Dieser kann für Jugendliche, die das 10. nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben ausgestellt werden. Für diesen Schein ist keine Fischereiprüfung nötig. Er berechtigt allerdings nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers zum Fischfang. 

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung abgelegt haben, erhalten den Jahresfischereischein bzw. den Fischereischein auf Lebenszeit. 

Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen. Dieser ist für 3 Monate im Jahr gültig.

Gebühr für den Fischereischein:

Fischereischein (Jahresschein/Lebenszeit):    35,00€

Jugendfischereischein:  5,00€

Jahresfischereischein für Touristen:  7,50€

zusätzlich ist die Fischereiabgabe zu entrichten:

Jahres/5-Jahresfischereischein:  40,00€

Fischereischein auf Lebenszeit:  max. 300,00€ (bei Beantragung mit 14 Jahren)

Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter Sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragsstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe noch 160,00€.

Jugendfischereischein:  10,00€

Fischereischein für Touristen: 15,00€

Jagd

Um in Deutschland auf die Jagd gehen zu können, bedarf es einer behördlichen Prüfung. Die Erteilung des Jagdscheins ist davon abhängig, ob der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat.

Diese wir in Bayern an mindestens 4 Terminen im Jahr angeboten und kann an 16 Standorten abgelegt werden. Der Prüfungsstandort kann vom Bewerber frei gewählt werden. Die Prüfung selbst besteht aus einem schriftlichen (Multiple-Choice-Verfahren), einem mündlichen und einem praktischen Teil. 

Zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht als die Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde.

Postanschrift: Bayerisches Landesamt f. Maß und Gewicht, Standort Eichamt Landshut, Röntgenstr. 1, 84030 Landshut

Prüfungsvoraussetzungen:

Der Bewerber muss mindestens 15 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben.

Prüfungskosten:

Die Gebühr für die landeseinheitlich stattfindenden Prüfungen beträgt 280,00€

Fristen:

Die Anmeldung zur Jägerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen.

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