Farbumschaltung aus
Farbumschaltung ein

Abwasser

Anschluss: 

Soweit möglich sind alle Grundstücke an das öffentliche Abwassernetz anzuschließen. 

Bei Grundstücken bzw. Weilern, bei denen der Anschluss nicht möglich ist, können Kleinkläranlagen bzw. private Klärteiche betrieben werden. Diese sind turnusgemäß durch eine Fachfirma zu warten und zu kontrollieren. Ein entsprechender Nachweis ist der Gemeinde unaufgefordert vorzulegen. 

Poolwasser: 

Bitte beachten Sie, da Wasser aus privaten Pools über das öffentliche Abwassernetz entsorgt werden muss. Ein ablassen des gechlorten Wassers auf z.B. ein benachbartes Feld ist nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. 

Es handelt sich nach der üblichen Begriffsbestimmung in §3 Entwässerungsgesetz (EWS) um Schmutzwasser und unterliegt daher dem Benutzungszwang nach §5 abs. 5 EWS.

Niederschlagsflächen: 

Die Gemeinde Heldenstein berechnet die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswetter (gesplittete Abwassergebühr). 

Maßstab für das Schmutzwasser ist die bezogene Frischwassermenge, die Schmutzwassergebühr beträgt derzeit 1,47€/ m³.

Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach den bebauten und versiegelten Flächen des Grundstücks von dem das Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Zur öffentlichen Kanalisation gehören auch Entwässerungsgräben, die Bestandteil der öffentlichen Entwässerungsanlage sind. Die Gebühr beträgt jährlich derzeit 0,26€/m³. 

Die Gemeinde versendet bei Fertigstellung des Neubaus bzw. bei Veränderung am Gebäude entsprechende Erfassungsbögen. 

Ihr Ansprechpartner:

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