Tierschutz & -haltung
Startseite » Leben & Wohnen » Umwelt und Umweltschutz » Tierschutz & -haltung
Richtlinien für Tierschutz und TierhaltungÂ
Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben des Tieres/der Tiere und darf keinem Tier ohne Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es gar töten. Darum gibt es eine Reihe von tierschutzrechtlichen Regelungen.
Für die Einhaltung dieser Regelungen ist als zuständige Kreisverwaltungsbehörde zuständig:Â
Landratsamt Mühldorf – Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Töginer Str. 18, 84431 MühldorfÂ
Neben den allgemeinen Verordnungen zur Tierhaltung gilt für Heldenstein:Â
Hundehaltung
Das Halten von Hunden mit gesteigerter Aggressivität ist genehmigungspflichtig. Bitte beachten Sie hierzu dieÂ
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.Juli1992 (GVBI.S.268) BayRS 2011-2-7-I (§§1-2) – Bürgerservice (gesetze-bayern.de)Â
Bei der Anmeldung eines Hundes ist die Rasse, bei Mischlingen die Mischrassen, anzugeben. Sollte Ihr Hund unter dieser Verordnung gelisteten Rassen zählen, wird die Gemeinde einen Wesenstest durch einen Gutachter einfordern, sobald der Hund 18 Monate alt ist. Nur mit bestandenem Test kann die Gemeinde ein entsprechendes Negativzeugnis ausstellen.Â
Bitte beachten Sie, dass Hunde innerhalb des Gemeindegebiets generell an der Leine zu führen sind und nicht mit auf Spielplätze genommen werden sollen.Â
Reptilien
Reptilien müssen innerhalb der Wohnung in Terrarien gehalten werden. Es ist darauf zu achten, dass die Tiere die Wohnung nicht verlassen können.Â
Fundtiere
Wenn Ihnen ein Tier zugelaufen ist oder Sie eines gefunden haben, melden Sie dies bitte in der Verwaltung. Abgegeben werden kann das Tier dann im Tierheim Pürten.