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Gewerbemeldungen

Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines stehenden Gewerbes 

Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit muss dies bei der zuständigen Gemeinde oder Industrie-und Handelskammer/Handwerkskammer angezeigt werden. Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z.B. auch Gesellschafter von Personengesellschaften) oder juristische Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung der einer unselbständigen Zweigstelle. 

Zur Anmeldung ist mitzubringen: 

– Personalausweis oder Reisepass

– Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen 

– Minderjährige: Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts 

– Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt 

– Ausländer: Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsland in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung 

Ummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist nötig, wenn sich z.B. die Anschrift des Gewerbebetriebs innerhalb der Gemeinde ändert oder das Gewerbe um ein Tätigkeitsfeld erweitert wird. 

Zur Ummeldung ist mitzubringen: 

– Personalausweis oder Reisepass

– Gewerbeanmeldung 

Sollten Sie aus Ihrer Gemeinde wegziehen und das Gewerbe mit an die neue Anschrift verlegen muss das Gewerbe mit dem Zusatz “Umzug in anderen Meldebezirk” bei der alten Wohnsitzgemeinde abgemeldet und in der neuen Wohnsitzgemeinde mit dem gleichen Zusatz angemeldet werden. 

Abmeldung

Wenn Sie die Gewerbetätigkeit beenden ist das Gewerbe wieder abzumelden.

 

Genauere Informationen zum Thema Gewerbemeldungen erhalten Sie unter www.bayernportal.de

Die Formulare zu Gewerbemeldungen finden Sie unter Formular-Download.

 

Ihr Ansprechpartner:

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